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Abfallerzeugernummer - Antrag für die Erteilung

Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer

Informationen

Die Abfallerzeugernummer ist eine Kennnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle.
Notwendig wird diese bei Abfallerzeugern (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen), bei denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen.
Ebenso wird eine eigene Abfallerzeugernummer benötigt für Eintragungen in dem sogenannten Übernahmeschein bei Teilnahme an einem Sammelentsorgungsverfahren. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen Ihr Entsorgungsunternehmen sowie die zuständige Behörde (siehe unten "An wen muss ich mich wenden?").

An wen muss ich mich wenden?

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit –

ZUS AGG

- Goslarsche Straße 3, 31134 Hildesheim

(E-Mail: abfallerzeugernummer@gaa-hi.niedersachsen.de / Tel. 05121 / 163-0 / Fax: 05121/163-999)

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Ort auswählen
Adresse

Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)

Adresse

Grandauerstraße 2

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
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Parkplatz:

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